« News Übersicht
06. 05. 2022

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat Vodafone und die Deutsche Glasfaser abgemahnt, da sich diese laut Ansicht der Verbraucherschützer bei Glasfaseranschlüssen nicht an die gesetzlichen Vorgaben der Wahlfreiheit von Endgeräten halten.

Abmahnung für zwei Glasfaseranbieter

Seit August 2016 haben Kunden laut damals verabschiedeter gesetzlicher Regelungen das Recht auf die freie Wahl des Endgeräts bei Telekommunikationsanschlüssen. Hiernach können Kunden ein eigenes Endgerät wie Modem oder Kombigeräte (Router mit integriertem Modem) an ihrem Anschluss betreiben. Allerdings halten sich derzeit nur wenige Glasfaseranbieter an diese Vorgaben. Viele bieten beim Vertragsabschluss standardmäßig die Nutzung eines kundeneigenen Glasfasermodems/Glasfaserrouter an. Dies ist Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat nun die beiden Anbieter Vodafone und Deutsche Glasfaser abgemahnt, da diese nach ihrer Auffassung gegen die Endgerätefreiheit verstoßen.

 

Das Gesetz besagt, dass die Zuständigkeit des Telekommunikationsanbieters am sogenannten „passiven Netzabschlusspunkt“ endet. Dies ist im Fall von Glasfaser die Glasfaseranschlussdose. Allerdings halten sich die wenigsten Anbieter in der Praxis hieran und installieren Kunden hinter der Glasfaseranschlussdose zusätzlich ein fest verbautes Glasfasermodem (ONT). „Moderne Glasfaserrouter haben dieses Glasfasermodem bereits integriert“, so Michael Gundall, Technikexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Allerdings machen es Anbieter Verbraucher:innen oft sehr schwer oder sogar unmöglich, solche Geräte zu nutzen.“

Oft nicht notwendig

Der ONT ist in vielen Fällen nicht notwendig, da Nutzer auch ein eigenes Glasfasermodem, z. B. in einer FRITZ!Box integriert, nutzen könnten. Allerdings ist das Glasfasermodem der Anbieter oft fest verbaut und zum anderen suggerieren sie den Kunden auch im Rahmen der Bestellung, dass das Glasfasermodem des Anbieters genutzt werden müsse. „Um diesen Missstand zu beheben, suchte die Verbraucherzentrale zunächst das Gespräch mit den Anbietern und Anbieterverbänden“, so Jennifer Häußer, Referentin Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, „Allerdings zeigten sich die Anbieter uneinsichtig. Daher hat die Verbraucherzentrale nun zwei große Akteure auf dem Markt abgemahnt.“

 

Laut Verbraucherschützer müssen die Anbieter beim Vertragsschluss die Kunden darüber aufklären, dass auch ein eigenes Glasfasermodem oder ein Router mit integriertem Glasfasermodem verwendet werden kann. So ist im Falle von Kombimodellen nur ein Gerät erforderlich, was unter anderem energiesparsamer sein kann. Von Mietgeräten rät die Verbraucherzentrale eher ab. „Rechnet man die Mietkosten von zwei bis drei Jahren zusammen, übersteigt der Mietpreis schnell den Kaufpreis des Routers“, so Gundall.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Hier klicken zum bewerten
[Total: 0 Durchschnitt: 0]
Günstige Glasfaser-Tarife > 100 MBit/s

Jetzt mit Fiber-Internet superschnell surfen und Geld sparen. 1000 MBit/s schon ab 39.99 €
monaltich sichern. Hier jetzt den passenden Tarif finden!



Was denken Sie zu diesem Thema?

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Tipp:

Vor der Freischaltung der Kommentare, werden diese von uns noch moderiert. Beiträge welche beleidigen/verleumden oder lediglich zu Werbezwecken erfolgen, können leider nicht freigeschaltet werden.


Sei der Erste, der seine Meinung zu diesem Thema teilt!