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09. 11. 2023

Die BNetzA hat in einer repräsentativen Umfrage nach der Meinung der Nutzer gebeten und herausgefunden, dass die freie Routerwahl eine gute Sache ist. Dennoch sprechen sich die Branchenverbände, welche der Glasfaser-Lobby angehören, gegen die freie Routerwahl aus.

 

Vergangenen Sommer wollten die Branchenverbände bei der BNetzA beantragen, dass die Definition des Netzabschlusspunktes nach deren Wünschen gestaltet wird. Die mitgelieferten technischen Beweise konnten die BNetzA dann doch nicht davon überzeugen.

Argumente, die für die Qual der Wahl sprechen

Zu den Befürwortern der freien Routerwahl zählen Router-Hersteller, Online-Händler, die Senatsverwaltung Berlin, Verbände für Sicherheitstechnik, die Free Software Foundation sowie die Netzbetreiber.

 

 

So ließ der Gerätehersteller AVM in seinem Statement verlauten, dass „die bewährte Routerfreiheit“ gefährdet ist. Außerdem fügte AVM hinzu, dass jeder Eingriff in die Regulierung zur freien Endgerätewahl ein Schritt in Richtung Routerzwang bedeutet. Ähnlich sieht das der Hersteller Lancom.

 

Die Berliner Senatsverwaltung ging in ihrem Statement auf die Profitgier der Netzbetreiber ein. Denn sie könnten bei einem Routerzwang die Miete für das Leihgerät besser vermarkten. Allerdings widerspricht „das dem Kernauftrag eines TK-Netzbetreibers“.

Netzbetreiber gegen Routerzwang

Technische Einwände in Bezug auf den Antrag kommen von einigen Netzbetreibern. So stellt die Glasfaser Nordwest fest, dass sich der derzeitige „Glasfaser-Teilnehmeranschluss (GF-TA) als Abschlusspunkt des passiven TK-Netzes“ als gut bewahrheitet hat. Es gäbe demnach keinen technischen Grund, den „ONT zu verorten“.

 

Laut der Glasfaser Plus ist die Umstellung des Netzabschlusspunktes für passive optische Netze (PON) rechtlich gesehen nicht einwandfrei. Denn die derzeitige Regelung bezüglich des Netzabschlusspunktes harmoniert mit dem europäischen Recht. Die Umstellung, so wie sie im Antrag gefordert wird, würde demnach nicht mit dem europäischen Recht im Einklang stehen. Eine Neudefinition des Netzabschlusspunktes könnte ausnahmsweise vorgenommen werden, wenn eine „dafür erforderliche objektive technische Notwendigkeit“ besteht. Allerdings hätten die Verbände keinen nennenswerten Grund angegeben.

Gegenargumente der Branchenverbände wenig überzeugend

Bei den vorgebrachten Argumenten der Branchenverbände handelt es sich um nichts Neues. Stattdessen beschweren sie sich über die Berichterstattung in der Presse. Eines der Gegenargumente zielt auf die Nachhaltigkeit ab und spricht sich für den Gebrauch von integrierten Geräten aus. Denn sie würden zu einem reduzierten Energieverbrauch führen. Daraufhin konterte die BNetzA – es handele sich „nicht um ein relevantes Kriterium […], welche[s] bei Auslegung der Netzabschlusspunktdefinition […] zu beachten wäre“. Die dargestellten Gegenargumente sind laut Auffassung der BNetzA „höchst einseitig und unvollständig, da nur ausgewählte Nachhaltigkeitsaspekte betrachtet werden“.

 

Aufgrund des gesteigerten Interesses an der Thematik, nimmt die BNetzA bis zum 6. Dezember 2023 erneut Statements entgegen. Vor Dezember wird daher die BNetzA vermutlich keine endgültige Entscheidung fällen.

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Quelle: Teltarif
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