:: Wechseln zu Glasfaser?

So klapp der Umstieg zum schnellsten Internet aller Zeiten ...


Wer dem guten alten (V)DSL endlich den Laufpass geben und auf Glasfaser-Internet umsteigen möchte, kann prinzipiell relativ einfach einen Anbieterwechsel durchführen. Allerdings sollte auf einige Details geachtet werden. Welche das genau sind, erfahren Sie hier.

Ist FTTH überhaupt bei mir möglich?

Bevor wir uns den Wechsel-Formalitäten widmen, sei zunächst sicherheitshalber noch einmal darauf verwiesen, dass reines Glasfaser-Internet (FTTH/FTTB) vorerst nur in wenigen Städten und Gemeinden verfügbar ist. Testen Sie also im ersten Schritt auf jeden Fall die individuelle Verfügbarkeit für Ihren Wohnort. Zuerst empfehlen wir den Test hier bei der Dt. Telekom und bei der Dt. Glasfaser. Beide Unternehmen betreiben bundesweit die größten FTTH-Netze. Aber auch unsere Verfügbarkeitskarte unterstützt Sie dabei und zeigt die Ausbauregionen. Andernfalls empfehlen wir unseren ausführlichen Spezial-Ratgeber zu möglichen Glasfaser-Alternativen.

Anbieterwechsel, was muss ich beachten?

Wer bisher beispielsweise ein DSL-Vertrag nutzt, muss wie üblich die Kündigungsfristen beachten. Die folgende Grafik zeigt, wie man den spät- bzw. frühestmöglichen Termin ermittelt. In der Regel beträgt die Mindestvertragslaufzeit für Neukunden 24 Monate. Nach diesem Zeitraum verlängert sich der Vertrag normaler Weise um weitere 12 Monate, sofern nicht fristgerecht gekündigt wurde.

Ausnahmen bilden Verträge einiger Anbieter, wie O2 und 1&1, welche optional auch DSL-Tarife ohne lange Mindestvertragslaufzeit anbieten. Bei O2 besteht dann z.B. eine 4-Wochenfrist. Bei 1&1 sind es 3 Monate. Wer außerordentlich kündigen möchte, um so schnell wie möglich zu Glasfaser zu wechseln, sollte seinen bisherigen Provider kontaktieren und nach einer Ausnahmeregelung fragen. Unter Umständen kann im Kulanzfall eine Abschlagszahlung gewährt werden. Die Anbieter sind dazu aber keinesfalls verpflichtet. Einige Urteile der letzten Monate könnten übrigens den Wechsel beschleunigen oder gar verzögern, wie sie im Folgenden erfahren.


Update: Seit Ende 2021 gilt ein neues Verbrauchergesetzt. Demnach haben Verbraucher nun die Möglichkeit nach Ablauf der maximalen Mindestlaufzeit von 2 Jahren jederzeit monatlich zu kündigen. Eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist nicht mehr statthaft. Wer also einen Vertrag schon länger als 24 Monate nutzt, kann jederzeit wechseln!


Umzug = Sonderkündigungsrecht?!

Wer einen Umzug plant und feststellt, dass am neuen Wohnort der bisherige DSL-Anbieter (oder Kabel) gar nicht verfügbar ist, hat beste Karten für ein Sonderkündigungsrecht. Oder aber der alte Anbieter kann am neuen Standort die Leistung nicht mehr wie bisher erbringen. Zum Beispiel wenn Sie eine 100 MBit flat gebucht hatten und am Zielort nur noch maximal 16 MBit angeboten werden können. In beiden Fällen lässt sich der Vertrag unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist zum Ende des Kalendermonats kündigen. Aber Achtung: Die Frist beginnt erst mit dem Umzug. Daher muss man zumindest nach dem Umzug noch 3 Monate den alten Vertrag „umsonst“ bezahlen [1].



DSL-Anschluss zu langsam = Kündigungsgrund?!

Jain. Hier kommt es wie so oft auf den Einzelfall an. Immerhin entschied z.B. das Amtsgericht Fürth im Dezember 2011, dass der Kunde erhebliche Abweichungen nicht hinnehmen muss. Sollte eine Nachbesserung nicht fruchten, könnten sich Kunden prinzipiell auf das Urteil berufen und ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Allerding muss der Kunde dann glaubhaft nachweisen, dass die Abweichung besteht.

Ein ähnliches Urteil jüngeren Datums (2014) stammt vom Amtsgericht München (Az.: 223 C 20760/14). Verkürzt ausgedrückt stellen die Richter fest, dass der Kunde (in seinem Fall) eine Datenrate von dauerhaft von 60-70 Prozent unter dem versprochenen Niveau nicht hinnehmen muss. Zudem sollte zumindest hin und wieder der Maximalwert erreichbar sein.

Manche Juristen gehen aber sogar davon aus, dass zumindest dauerhaft die Hälfte der angegebenen Datenrate geliefert werden muss. Mehr dazu z.B. hier.

Fazit: Ein möglicher Ansatz für eine Vorzeitige Kündigung könnte also sehr wohl der Faktor Speed sein. Machen Sie mehrmals am Tag einen Speedtest über Tage verteilt. Ist die Abweichung immer erheblich, könnte ggf. mit anwaltlicher Hilfe der verfrühte Wechsel glücken …

Wie wechsle ich richtig?

Sind Verfügbarkeit und Kündigungsfristen geklärt, geht es an den Wechsel an sich. Wichtig ist hier, dass sie nicht selbst kündigen, sondern beim neuen Anbieter (Glasfaser?!) zunächst bestellen. Am besten online, dass es auf diesem Weg stets die meisten Neukundenrabatte und Aktionen gibt (siehe nächster Abschnitt). Dort werden Sie nach einem bestehenden Vertragsverhältnis gefragt und ob sie wechseln möchten. Der neue Anbieter übernimmt dann die Wechsel-Formalitäten für Sie.

Schon Anbieter gefunden?

Wenn nicht, kein Problem! Unsere Anbieterübersicht und der Tarifvergleich unterstützen Sie bei der Wahl des neuen Providers. Und dran denken – meist gibt es für Onlinebesteller tolle Rabatte!



[1] Info Verbraucherzentrale [Mai 2020]


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