:: Wechseln zu Glasfaser?

So klapp der Umstieg zum schnellsten Internet aller Zeiten ...


Wer dem guten alten (V)DSL endlich den Laufpass geben und auf superschnelles Glasfaser-Internet umsteigen möchte, kann prinzipiell relativ einfach einen Anbieterwechsel durchführen. Allerdings sollte auf einige Details geachtet werden. Welche das genau sind, erfahren Sie hier.

1. Check: Ist FTTH überhaupt bei mir möglich?

Bevor wir uns den Wechsel-Formalitäten widmen, sei zunächst sicherheitshalber noch einmal darauf verwiesen, dass reines Glasfaser-Internet (FTTH/FTTB) auch 2024 nur in wenigen Städten und Gemeinden verfügbar ist. Testen Sie also im ersten Schritt auf jeden Fall die individuelle Verfügbarkeit für Ihren Wohnort. Zuerst empfehlen wir den Test hier bei der Dt. Telekom und bei der Dt. Glasfaser. Welche sonstigen Anbieter in Frage kommen, zeigen wir hier. Sofern Ihnen keines der Unternehmen einen Anschluss bereitstellen kann, empfehlen wir unseren ausführlichen Spezial-Ratgeber zu möglichen Glasfaser-Alternativen.

2. Was muss ich beim geplanten Anbieterwechsel beachten?

Wer bisher einen Vertrag via DSL- oder Kabelanschluss nutzt, muss wie üblich die Kündigungsfristen beachten. In der Regel beträgt die Mindestvertragslaufzeit für Neukunden 24 Monate.

Bis Ende 2021 wurde der Vertrag um weitere 12 Monate, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgte. Seither gilt aber glücklicher Weise ein neues Verbrauchergesetzt. Demnach haben Verbraucher nun die Möglichkeit, nach Ablauf der maximalen Mindestlaufzeit von (z.B.) 2 Jahren, jederzeit monatlich zu kündigen. Eine automatische Verlängerung um weitere 12 Monate ist nicht mehr statthaft. Wer also einen Vertrag schon länger als 24 Monate nutzt, kann jederzeit wechseln!

Ausnahmen bilden Verträge einiger Anbieter, wie O2 und 1&1, welche optional auch DSL-Tarife ohne lange Mindestvertragslaufzeit anbieten. Bei O2 besteht dann z.B. regulär eine 4-Wochenfrist. Bei 1&1 sind es 3 Monate. Wer außerordentlich kündigen möchte, um so schnell wie möglich zu Glasfaser zu wechseln, sollte seinen bisherigen Provider kontaktieren und nach einer Ausnahmeregelung fragen. Unter Umständen kann im Kulanzfall eine Abschlagszahlung gewährt werden. Die Anbieter sind dazu aber keinesfalls verpflichtet. Einige Urteile der letzten Monate könnten übrigens den Wechsel beschleunigen oder gar verzögern, wie sie im Folgenden erfahren.


Gut zu wissen: Soviel kostet ein schneller Glasfaser-Anschluss heute!

3. So funktioniert der reguläre Wechsel...

Sofern Sie also Ihren alten Internetanschluss schon mindestens 2 Jahre genutzt haben, kann jederzeit gekündigt werden. Der Umzug zu einem neuen Anbieter ist dann also kein Problem. Die Kündigungsfrist beträgt dann 1 Monat.


Sind Verfügbarkeit und Kündigungsfristen geklärt, geht es an den Wechsel an sich. Wichtig ist hier, dass sie nicht selbst kündigen, sondern beim neuen Anbieter zunächst bestellen. Am besten online, dass es auf diesem Weg stets die meisten Neukundenrabatte und Aktionen gibt . Bei der Bestellung werden Sie nach einem bestehenden Vertragsverhältnis gefragt und ob sie wechseln möchten. Der neue Anbieter übernimmt dann die Wechsel-Formalitäten für Sie.


So funktioniert dann der Wechsel zu Glasfaser:

neuen Glasfaser-Anbieter suchen (Tarife vergleichen) und bestellen
ggf. Rufnummermitnahme bei Bestellung angeben
Portierungs- bzw- Anschaltungstermin beim neuen Anbieter abwarten
mit Glasfaser-Speed im Internet surfen :-)



Frage: Umzug = Sonderkündigungsrecht?!

Wer einen Umzug plant und feststellt, dass am neuen Wohnort der bisherige Anbieter gar nicht verfügbar ist, hat beste Karten für ein Sonderkündigungsrecht (nach § 60 Telekommunikationsgesetz). Oder aber der alte Anbieter kann am neuen Standort die Leistung nicht mehr wie bisher erbringen. Zum Beispiel wenn Sie eine 100 MBit schnelle Flatrate gebucht hatten und am Zielort nur noch maximal 16 MBit angeboten werden können.

In beiden Fällen lässt sich der Vertrag unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist zum Ende des Kalendermonats kündigen. Aber Achtung: Die Frist beginnt erst mit dem Umzug. Daher muss man zumindest nach dem Umzug noch 3 Monate den alten Vertrag „umsonst“ bezahlen [1].



Frage: DSL-Anschluss zu langsam = Kündigungsgrund?!

Die aktuelle Rechtsprechung sieht vor, dass Verbrauchern unter bestimmten Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird. Vor allem, wenn die tatsächliche Internetgeschwindigkeit erheblich von der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit abweicht. Alle Regelungen diesbezüglich sind im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgelegt und wurden durch die Verbraucherrechteverordnung (TK-Transparenzverordnung) konkretisiert.

Allerdings reicht es nicht aus, lediglich den Anbieter über den Missstand zu informieren. Es müssen selbst einige Dokumentationen vorgenommen werden.

Als "zu langsam" gilt übrigens, wenn die tatsächlich erreichte Download- oder Upload-Geschwindigkeit deutlich unter der im Vertrag festgelegten Geschwindigkeit liegt. Laut Bundesnetzagentur bedeutet das konkret: Die tatsächliche Download-Geschwindigkeit muss an mindestens 2-3 Tagen jeweils 90% unter dem vertraglich vereinbarten Wert liegen. Also z.B. nur 10 MBit/s statt 100 MBit/s.

Für die Dokumentation darf nur das offizielle Speedtest-Tool der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de zum Einsatz kommen. Darüber hinaus sind die Messungen an mehreren Tagen und zu unterschiedlichen Tageszeiten vorzunehmen. Idealer Weise früh, mittags und abends.

Im ersten Schritt müssen Kunden den Anbieter dann über den Mangel schriftlich informieren und 14 Tage Frist zur Behebung einräumen. Erfolgt dies nicht, kann auch außerordentlich gekündigt werden - daher vor Ablauf der regulären Mindestvertragslaufzeit.

Schon Anbieter gefunden?

Wenn nicht, kein Problem! Unsere Anbieterübersicht und der Tarifvergleich unterstützen Sie bei der Wahl des neuen Providers. Und dran denken – meist gibt es für Onlinebesteller tolle Rabatte!



[1] Info Verbraucherzentrale [Mai 2020]


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