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04. 04. 2023

Speziell für den spanischen Markt wollen Orange und MasMovil ein Joint-Venture gründen, um gemeinsame Mobilfunk- und Festnetz-Breitbanddienste zur Verfügung zu stellen. Die EU-Kommission hat diesbezüglich Bedenken geäußert und eine Prüfung eingeleitet.

 

Orange, ein weltweit agierender Telekommunikationsanbieter aus Frankreich, operiert via sein Tochterunternehmen OSP in Spanien, wo der Netzbetreiber unter anderem Glasfaseranschlüsse wahlweise mit 500 MBit oder 1000 MBit pro Sekunde anbietet. Um weiter auf dem spanischen Telekommunikationsmarkt vorzudringen, möchte Orange mit MasMovil fusionieren. Sein Partner MasMovil fokussiert sich auf Privatkunden in Spanien, indem es Festnetz- und Mobilfunkdienste anbietet.

 

Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Digitales, gab ein Pressestatement zur geplanten Fusion heraus: „In Spanien können die Verbraucher zwischen mehreren miteinander im Wettbewerb stehenden Festnetz- und Mobilfunkdiensten wählen, die häufig als Paket angeboten werden. MasMovil hat in den letzten Jahren erfolgreich mit Orange und anderen Betreibern konkurriert. Deshalb leiten wir eine eingehende Prüfung des Vorhabens von MasMovil und Orange ein. Wir wollen sicherstellen, dass die spanischen Verbraucher weiterhin von erschwinglichen und hochwertigen Telekommunikationsdiensten profitieren, die auch von virtuellen Betreibern angeboten werden, welche einen wettbewerbsfähigen Vorleistungszugang zu Festnetzen und Mobilfunknetzen benötigen, um ihre Dienste auf den Endkundenmärkten anbieten zu können.“

2 Wettbewerber auf dem Prüfstand

Der zweitgrößte Anbieter für Festnetz- und Mobilfunkdienste auf dem spanischen Markt, genannt Orange, möchte mit MasMovil, dem viertgrößten Betreiber in diesem Segment fusionieren. Beide gelten in Spanien als enge Konkurrenten, was bei der EU-Kommission für Bedenken sorgt.

 

Denn durch das geplante Joint-Venture würde die Anzahl der Netzbetreiber reduziert, und ein Wettbewerber vom Markt gedrängt. Die Folge wären steigende Preise, wobei auch die Qualität der Telekommunikationsdienste darunter leiden würde. Somit wäre es möglich, dass sich für Kunden weniger Vorteile bei der Buchung des Breitbandtarifs ergeben.

 

Darüber hinaus hätte die Fusion zur Folge, dass der Zugang zu den Mobilfunknetzen und Festnetzzugangsdiensten im Vorleistungssegment den virtuellen Betreibern verwehrt bleiben würde. Denn die alternativen Netzbetreiber wären dann nicht mehr konkurrenzfähig. Nun wird das geplante Joint-Venture einer ausführlichen Prüfung unterzogen, um festzustellen, ob sich die anfänglichen Bedenken erhärten.

Hintergründe zur Prüfung

Am 13. Februar 2023 wurde die EU-Kommission über das geplante Joint-Venture informiert. Die EU-Kommission ist dazu verpflichtet, Fusionen und Übernahmen zu evaluieren, deren Umsätze eine bestimmte Schwelle überschreiten. Grund hierfür ist, Zusammenschlüsse zu verhindern, die den Wettbewerb innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) signifikant einschränken würden.

 

Aktuell befindet sich die Evaluierung des Joint-Ventures in Phase 1, in der die EU-Kommission 25 Arbeitstage Zeit hat, die Fusion zu genehmigen oder eine ausführliche Prüfung (Phase 2) einzuleiten. Bezüglich der geplanten Fusion, hat die spanische Wettbewerbsaufsicht auf Anfrage hin das Ultimatum von Phase 1 um 10 Tage verlängern lassen, indem sie sich auf Artikel 9 der EU-Fusionskontrollverordnung berufen hat.

Hilfreiches zum Beitrag:

» Karte zur Glasfaser Verfügbarkeit in Deutschland
» Glasfaser Anbieter im Überblick

Quelle: EU-Kommission
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