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20. 02. 2024

Am 20. Februar hat die EU unter Anwendung der EU-Fusionskontrollverordnung das geplante Joint-Venture zwischen Orange und MásMóvil bewilligt. Die Bewilligung ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft.

 

Anlass der ausführlichen Untersuchung durch die EU ist die Ausgangssituation des spanischen Telekommunikationsmarkts, also dem Markt, wo das Joint-Venture agieren wird. So handelt es sich bei Orange um einen vollständigen Mobilfunknetzbetreiber, während MásMóvil einen hybriden Mobilfunknetzbetreiber darstellt. MásMóvil hängt einerseits vom eigenen Mobilfunknetz ab, welches nicht das gesamte spanische Territorium umfasst. Andererseits besteht mit dem zukünftigen Fusionspartner eine nationale Roaming-Vereinbarung mit Orange, um Mobilfunkdienste für Endkunden anzubieten. Abgesehen von den beiden Protagonisten, mischen Telefónica und Vodafone aktiv auf dem spanischen Mobilfunkmarkt mit. Zusätzlich bieten mehrere virtuelle Mobilfunknetzbetreiber „MVNO“ über die Netze der weiter oben genannten Netzbetreiber eigene Mobilfunkdienste für Endkunden an. Dabei ist Digi der größte MVNO in Spanien.

Bedenken am geplanten Joint-Venture

Nachdem die EU die Untersuchung abgeschlossen hatte, äußerte sie Bedenken bezüglich des bevorstehenden Joint-Ventures. Denn es würde den Wettbewerb auf den Endkundenmärkten für Dienstleistungen rundum Mobilfunk und Festnetz in Spanien einschränken. So bringt die EU-Kommission folgende Kritikpunkte:

 

Durch die Fusion entsteht unweigerlich der größte Mobilfunknetzbetreiber in Spanien. Diese Feststellung beruht einzig und allein auf der Zahl der Kunden, was einen signifikanten Marktanteil im Endkundenbereich mit sich bringt. Obwohl die beiden Mobilfunknetzbetreiber Konkurrenten sind, beziehungsweise waren, geht dadurch der Wettbewerb auf dem spanischen Mobilfunkmarkt verloren. Demzufolge kann es zu Preisanstiegen von weit über 10% kommen, sobald die Fusion abgeschlossen ist. Weitere Vorteile gegenüber der Konkurrenz sind, Kostenersparnisse sowie ein verstärkter 5G beziehungsweise Glasfaserausbau.

Verpflichtungen der beiden Partner

Um die Auflagen der EU-Kommission zu erfüllen, verpflichtet sich MásMóvil dazu, Frequenzen im Bereich von drei Bändern zwischen 1.800 MHz und 2.100 MHz sowie ein hohes Frequenzband von 3,5 GHz an Digi zu veräußern. Dadurch wird Digi in der Lage sein, sein eigenes Mobilfunknetz aufzubauen, was für zusätzlichen Wettbewerb auf dem spanischen Mobilfunkmarkt sorgen wird.

 

Des Weiteren verpflichten sich beide Fusionspartner dazu, eine nationale Roaming-Vereinbarung mit Digi abzuschließen, wobei es jenem überlassen bleibt, diese zu nutzen oder nicht. Damit lässt sich das Netzwerk von Digi erweitern. Ohnehin wird sich das Netzwerk aufgrund des Erwerbs der Frequenz vergrößern. Digis aktueller Vorleister ist zwar Telefónica, allerdings kann das Unternehmen ebenfalls einen anderen beliebigen Mobilfunknetzbetreiber als Partner auswählen.

 

Auch die zuständige EU-Kommissarin für Digitales, Margrethe Vestager, zeigte sich zufriedenstellend mit den vereinbarten Verpflichtungen gegenüber den beiden Fusionspartnern: „(..) Die von den Parteien angebotenen Verpflichtungen werden es Digi, dem größten und am schnellsten wachsenden Betreiber virtueller Mobilfunknetze in Spanien, jedoch ermöglichen, den von MásMóvil ausgeübten starken Wettbewerbsdruck zu wiederholen. Sie werden dafür sorgen, dass die Verbraucher in Spanien weiterhin von einem wettbewerbsfähigen Telekommunikationsmarkt in Bezug auf Preise, Qualität und 5G-Konnektivität profitieren.“

Fusionskontrolle der EU

Auf Basis der EU-Gesetze, ist es die Pflicht der EU-Kommission, Fusionen und Übernahmen zu prüfen, an denen Firmen mit einem signifikanten Umsatz beteiligt sind. So wurde die EU über die geplante Fusion am 13. Februar 2023 informiert, woraufhin die EU-Kommission eine ausführliche Untersuchung am 3. April 2023 einleitete. Am 27. Juni 2023 äußerte sich die EU zu den Ergebnissen der Untersuchung, indem sie ihre vorläufigen Wettbewerbsbedenken veröffentlichte.

Quelle: EU-Kommission
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