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10. 02. 2023

Die EU-Kommission billigt die Bildung eines Joint-Venture-Unternehmens, an dem mehrere Telekommunikationsunternehmen beteiligt sind.

Digitale Plattform zu Marketingzwecken

Das am 6. Januar der Kommission gemeldete Joint-Venture aus Deutscher Telekom, Orange, Telefónica sowie Vodafone wurde von der Kommission ohne Bedingungen genehmigt. Geplant ist, eine digitale Plattform aufzustellen, welche digitale Marketing- und Werbeaktivitäten von Marken und Verlagen in Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und dem Vereinigten Königreich anbietet. Insbesondere beschäftigt sich das Joint-Venture mit den folgenden Themen: „i) Bereitstellung digitaler Identifizierungsdienste für gezielte Werbung und/oder Webseiten-Optimierung, ii) Erbringung von Mobilfunkdiensten auf Endkundenebene, iii) Erbringung von Festnetz-Internetzugangsdiensten auf Endkundenebene, iv) Erbringung von audiovisuellen Dienstleistungen auf Endkundenebene und v) Bereitstellung von Online-Werbeflächen.“

 

Bei Zustimmung des Nutzers erstellt die Software, welche vom Joint-Venture eingesetzt wird, einen auf dem Mobilfunk- und Festnetzvertrag des Nutzers basierten Code. Der Code dient Marken und Verlagen dazu, Nutzer auf deren Webseiten oder in den Anwendungen mittels eines Pseudonyms zu identifizieren, in unterschiedliche Kategorien einzuordnen und nutzerbasierte Inhalte anzubieten.

Ergebnisse der Kommission

Bei der Beurteilung des geplanten Joint-Ventures kommt die EU-Kommission zum Schluss, dass die Gründung dieses Joint-Ventures den Wettbewerb nicht behindern würde. Denn als Anbieter von Mobilfunk- und Internetzugangsdiensten für Endkunden sowie die Bereitstellung von digitalen Marketing- und Werbedienstleistungen gäbe es laut der EU-Kommission genügend weitere Anbieter mit diesen Vorleistungen.

 

Zusätzlich argumentierte die EU-Kommission, dass für Anbieter von digitalen Identifizierungsdiensten keine Gefahr bestünde, aus dem Markt gedrängt zu werden. Auch gäbe es keinen Grund für ein Konglomerat bestehend aus den Hauptgeschäftsfeldern dieser Telekommunikationsunternehmen sowie dem Hauptgeschäftsfeld des Joint-Ventures. Denn laut EU-Kommission hätten „die Unternehmen weder die Möglichkeit noch den Anreiz (..), Fernsehsender zu zwingen, die von dem Gemeinschaftsunternehmen angebotenen digitalen Identifizierungsdienste zu abonnieren, da der Kundenstamm für die beiden Produkte sich nur begrenzt überschneidet.“ Insgesamt sieht die EU-Kommission keine Gefahr darin, dass sich die dem angeschlossenen Joint-Venture TK-Unternehmen gegenseitig abstimmen würden. Und das trotz der gemeinsamen Geschäftsfelder, über die die angeschlossenen TK-Unternehmen verfügen.

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