« News Übersicht
14. 07. 2023

Am 13.07.2023 annullierte der EuGH das erstinstanzliche Urteil aus dem Jahr 2020, nämlich die geplante Übernahme von O2 UK durch Hutchison zu untersagen.

Fusionswunsch zwischen Hutchison und O2 UK

2016 zählten die beiden Netzbetreiber, nämlich O2, welches zu Telefónica gehört sowie Three, einer Tochtergesellschaft von Hutchison, zu den dritt- und viertgrößten Anbietern in Großbritannien. Wäre damals die Fusion erfolgt, dann hätte dieses Joint-Venture einen Marktanteil zwischen 30 und 40% erreicht, was es zum Marktführer gemacht hätte. In Zahlen ausgedrückt, wäre die Fusion 15 Milliarden Euro wert gewesen.

 

Allerdings war die EU-Kommission gegen die geplante Fusion. Das Urteil aus erster Instanz wurde 2016, also einen Monat vor dem Brexit-Referendum gefällt, indem die EU-Wettbewerbsbehörde sich gegen die Übernahme von O2 durch Three aussprach. Daraufhin beschloss Three vor Gericht zu ziehen, das wiederrum die Entscheidung der EU-Kommission für nichtig erklärte. In einem Urteil von Mitte Juli bittet der Europäische Gerichtshof (EuGH) das erstinstanzliche Gericht darum, erneut zu prüfen, ob die geplante Fusion O2-Hutchison, nicht doch EU-konform ist.

Mögliche Gründe für das Fusionsverbot

Laut der EU-Kommission, würde die geplante Fusion mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Marktversagen führen – eine Meinung, die der EuGH vertrat. Zusätzlich schlug das erstinstanzliche Gericht vor, die EU-Fusionskontrollbehörde solle nachweisen, dass sich die beiden Netzbetreiber nahe stünden („particularly close“). Tatsächlich zeichnet sich die Telekommunikationsbranche dadurch aus, dass die angebotenen Dienstleistungen dieselben sind. Jedoch schloss sich der EuGH der EU-Kommission an, indem er der Meinung war, dass es aufgrund der Nähe zwischen den Netzbetreibern zu einem Fusionsverbot kommen sollte.

 

Zusätzlich forderte das EU-Gericht von der EU-Kommission „Standard-Effizienzgewinne“ zu berücksichtigen. Allerdings setzte die EU-Kommission eine hohe Schwelle für die Anerkennung von Effizienzgewinnen an, um davon ausgehen zu können, dass diese normalerweise nicht vorhanden sind.

 

Zuletzt verlangte das erstinstanzliche Gericht von der EU-Kommission, bei der Entscheidungsfrage nach einem Fusionsverbot, die Faktoren Ähnlichkeit und Wettbewerbskraft zu trennen. Dennoch wies die EU-Kommission die Forderung von sich, indem sie darlegte, dass alle drei Faktoren zur Entscheidung beitragen würden – ein Argument, das auch der EuGH vorbrachte.

Margrethe Vestagers Doktrin

Die zuständige EU Kommissarin für Digitales, Margrethe Vestager, vertritt den Grundsatz, Fusionen zu blockieren, welche zur Folge hätten, die Zahl der Netzbetreiber von vier auf drei zu reduzieren. Dies würde zu weniger Wettbewerb und damit zu höheren Preisen beim Endverbraucher führen.

 

Die Netzbetreiber sehen dies anders, indem sie damit argumentieren, dass die Haltung von Vestager Firmen daran hindert, sich zusammenzuschließen, um große Investments wie den Ausbau von Glasfaser zu tätigen. Auch die Anwältin Katarzyna Czapracka, Partnerin bei der Anwaltskanzlei White & Case findet, die Entscheidung des EuGH sei „sicherlich enttäuschend für die Telekommunikationsbranche, aber nicht überraschend. Es ist alles wie immer.“

 

Vier-zu-Drei-Fusionen wurden im letzten Jahrzehnt konstant auf EU-Ebene blockiert, wobei die Übernahme des nierderländischen Mobilfunkanbieters Tele2 durch T-Mobile die einzige Ausnahme darstellt. Allerdings hat die EU-Kommission nicht ein einziges Mal erwähnt, „dass es eine bestimmte Anzahl von Betreibern auf dem Mobilfunkmarkt geben sollte.“ Diese Meinung wird von der Änwältin Czapracka geteilt, welche erklärt, dass „diese Entscheidung nicht bedeutet, dass Zusammenschlüsse von vier bis drei Mobilfunkbetreibern nicht möglich sind. Es bedeutet, dass die Betreiber mit spezifischen Risikobewertungen der Europäischen Kommission rechnen müssen.“

 

Aktuelles Beispiel, wo Vestagers Doktrin Anwendung findet, ist die geplante Übernahme von MasMovil durch Orange. So hätte diese Übernahme eine Marktkonzentration sowie Preisanstiege zur Folge.

Quelle: Euractiv, Europäische Kommission
Hier klicken zum bewerten
[Total: 0 Durchschnitt: 0]
Günstige Glasfaser-Tarife > 100 MBit/s

Jetzt mit Fiber-Internet superschnell surfen und Geld sparen. 1000 MBit/s schon ab 39.99 €
monaltich sichern. Hier jetzt den passenden Tarif finden!



Was denken Sie zu diesem Thema?

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Tipp:

Vor der Freischaltung der Kommentare, werden diese von uns noch moderiert. Beiträge welche beleidigen/verleumden oder lediglich zu Werbezwecken erfolgen, können leider nicht freigeschaltet werden.


Sei der Erste, der seine Meinung zu diesem Thema teilt!