« News Übersicht
23. 12. 2021

Dank den neu geschaffenen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes, haben alle Einwohner Deutschlands das Recht, alle wesentlichen Internetdienste im üblichen Umfang nutzen zu können. Wie dies genau ausgestaltet sein könnte und wie schnell ein Internetanschluss mindestens sein sollte, das verrät die Bundesnetzagentur in ersten Überlegungen.

Grundversorgung konkretisieren

Das am 1. Dezember diesen Jahres in Kraft getretene Telekommunikationsgesetz (TKG) weist neue Regelungen für die Grundversorgung der Bevölkerung mit allen wesentlichen Internetdiensten auf. Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es nun, diese Regeln zu konkretisieren. Bis zum 1. Juni des kommenden Jahres sollen unter anderem konkrete Parameter für die Datenübertragungsraten im Down- und Upload sowie die Latenz erarbeitet werden.

 

Mittlerweile hat die Bundesnetzagentur erste Vorschläge parat. Am Mittwoch dieser Woche veröffentlichte die Bundesnetzagentur „erste Überlegungen zur Konsultation zu den Mindestanforderungen an einen Internetzugang, der alle relevanten Online-Dienste ermöglicht“. Diese nennen auf der Grundlage von mehreren Gutachten „eine Downloadrate von mindestens 10 Mbit/s, eine Uploadrate von mindestens 1,3 Mbit/s und eine Latenz von maximal 150 Millisekunden“.

Basierend auf drei Gutachten

Die vorgeschlagenen Zahlen basieren auf drei von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Gutachten. Eines setzt sich mit den technischen Anforderungen der Online-Dienste auseinander, zu denen jeder laut dem neuen Rechtsanspruch uneingeschränkten Zugang haben muss. Hier halten die Sachverständigen eine Downloadrate von mindestens 7,7 Mbit/s für erforderlich. Diesen Wert überschreitet die Bundesnetzagentur aber bewusst, um u.a. bis zur ersten Überprüfung dieser eine adäquate Versorgung zu gewährleisten. Die anderen beiden Gutachten beschäftigen sich mit der Leistungsfähigkeit des Mobilfunks zur Sicherstellung der Grundversorgung sowie Realisierungsoptionen einer angemessenen Versorgung über Satellit.

 

„Die vorgeschlagenen Werte stellen nur eine erste Wegmarke dar, die jährlich zu überprüfen ist. Hierbei ist zu erwarten, dass die Entwicklung einen dynamischen Verlauf nehmen und damit technologische Fortschritte widerspiegeln wird“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Weiter führt er aus: „Es bleibt das Ziel aller Akteure, den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen weiter voranzutreiben. Hierfür sind geeignete Instrumente im Einsatz – etwa die Unterstützung des Ausbaus durch Fördermittel in dünn besiedelten Regionen sowie eine Regulierung, die Anreize für Glasfaserinvestitionen setzt.“ Die Anforderungen müssen so kalkuliert werden, dass sie den aktuell spürbar beschleunigenden Glasfaserausbau nicht ausbremsen, sondern noch beflügeln.

Quelle: Bundesnetzagentur
Hier klicken zum bewerten
[Total: 0 Durchschnitt: 0]
Günstige Glasfaser-Tarife > 100 MBit/s

Jetzt mit Fiber-Internet superschnell surfen und Geld sparen. 1000 MBit/s schon ab 39.99 €
monaltich sichern. Hier jetzt den passenden Tarif finden!



Was denken Sie zu diesem Thema?

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Tipp:

Vor der Freischaltung der Kommentare, werden diese von uns noch moderiert. Beiträge welche beleidigen/verleumden oder lediglich zu Werbezwecken erfolgen, können leider nicht freigeschaltet werden.


Sei der Erste, der seine Meinung zu diesem Thema teilt!