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15. 03. 2023

Die Bundesnetzagentur gab Mitte März 2023 die Ergebnisse der Breitbandmessung* heraus. Fakt ist, dass weniger als die Hälfte der Festnetzanschlüsse über die vertraglich zugesicherte Bandbreite verfügt. Bei Mobilfunk fallen die Werte viel schlechter aus.

Ergebnisse der Breitbandmessung

Die Breitbandmessung wurde im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 vorgenommen. Während dieser Zeit ergaben sich 398.747 valide Messungen im Festnetzbereich. Bei Mobilfunk wurden hingegen im selben Zeitraum 623.581 gültige Messungen gezählt.

 

Die Zahl der Benutzer, welche für den Festnetzanschluss die „vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate“ oder mehr erhielten, betrug 42,3%. Demgegenüber hatten ungefähr doppelt so viele, sprich 84,4% der Nutzer Zugang zu wenigstens der Hälfte der versprochenen Übertragungsrate. Was die Zufriedenheit der Nutzer bezüglich des Festnetzanschlusses angeht, vergaben die meisten, nämlich 78,2% der Nutzer eine Note zwischen 1 und 3. Schlechte Noten hingegen wurden lediglich von weniger als 11% der Nutzer ausgestellt.

 

Beim Mobilfunk fallen die Messdaten deutlich miserabler aus. Gerade einmal 3% der Mobilfunknutzer konnten von der versprochenen Übertragungsrate profitieren. Lediglich 23.2% der Nutzer erhielten die Hälfte der vertraglich vereinbarten Übertragungsrate. Allerdings fällt die Kundenzufriedenheit der Mobilfunknutzer so ähnlich aus wie bei den Festnetznutzern. So vergaben immerhin 70.8% eine Note zwischen 1 und 3 für ihren Mobilfunkanschluss. Dies lässt darauf schließen, dass die Nutzer viel mehr darauf achteten, ob unterwegs das Internet verfügbar war und wie die absolute Datenübertragungsrate ausfiel.

Rückschlüsse auf Messdaten

Während der Evaluierung der Messdaten fiel auf, dass die Tarife der Nutzer die gemessene Bandbreite beeinflussen. Zudem muss hinzugefügt werden, dass die Breitbandmessung einzig und allen dem Zweck diente, zu prüfen, ob die „vertraglich vereinbarte geschätzte maximale Datenübertragungsrate“ tatsächlich geliefert werden konnte.

 

Laut dem Telekommunikationsgesetz ist es allerdings möglich, die monatliche Gebühr zu reduzieren, falls die Abonnenten nicht die vertraglich vereinbarte Leistung erhalten. Hierfür wird vorausgesetzt, dass eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ gegeben ist. Dank der von der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellten Desktop-App, lässt sich die Minderung einfach beantragen: „Die Ergebnisse sind nach wie vor nicht zufriedenstellend. Kunden erreichen oft nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit“, äußerte sich Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur beim Pressestatement der Breitbandmessung. „Betroffene Verbraucher können eine Minderleistung im Festnetz mit unserer Breitbandmessung nachweisen, um ihre Rechte gegenüber ihrem Anbieter geltend zu machen.“

Hilfreiches zum Beitrag:

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Quelle: Bundesnetzagentur
* Messdaten der Bundesnetzagentur (Link)
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