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02. 02. 2025

Obwohl Verbände und Netzbetreiber gegen die Routerfreiheit sind, hat sich die Bundesnetzagentur in einer rechtskräftigen Abstimmung für die freie Auswahl an Routern ausgesprochen.

 

Bundesnetzagentur stärkt mit seiner Entscheidung die Rechte der Verbraucher in Bezug auf Routerfreiheit

 

Am 22. Januar veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Amtsblatt 02/2025 die endgültige Entscheidung zu der Frage, ob Endverbraucher den eigenen Router mit dem Netzwerk des ISP verbinden dürfen. So stimmt die BNetzA ausdrücklich der Endgerätefreiheit zu: „Gemäß § 73 Absatz 1 TKG ist der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen am passiven Netzabschlusspunkt zu gewähren.“

Gegen die Routerfreiheit

Abgesehen von den Netzbetreibern selbst, waren die Branchenverbände Anga, Buglas, BREKO, VATM sowie VKU ausgesprochene Gegner, was die freie Auswahl an Router für die Nutzer betrifft. Offensichtlich hätten die Netzbetreiber monatlich Gebühren vom Endverbraucher für ein Leihgerät verlangen können. Beide Gruppen vertraten die Meinung, dass die Nutzung eines vom Endverbraucher selbst ausgewählten ONT Störungen im Netzwerk verursachen würde, wobei hierfür keine aussagekräftigen Beweise auf technischer Ebene angeführt werden konnten.

Befürworter der Routerfreiheit

Die BNetzA begründet die Entscheidung dadurch, dass sich sowohl Vorteile für Endverbraucher als auch für den Wettbewerb der Hardwarehersteller ergeben. Diese Entscheidung begrüßen die Verbraucherzentralen, der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) sowie der Bonner Netzbetreiber gemeinsam mit seinen Joint-Ventures. Im Pressestatement des VTKE hieß es dazu: „Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die ‚Routerfreiheit‘ auch bei Glasfaseranschlüssen beizubehalten, ist ein notwendiges positives Signal für die Digitalisierung in Deutschland. Verbraucher haben auch in Zukunft das Recht, bedarfsgerechte, energieeffiziente und hochwertige Endgeräte selbst zu wählen und zu nutzen, während Hersteller Innovationen ohne Einschränkungen weiter entwickeln können – so können beide das volle Potenzial des ultraschnellen Internets ausschöpfen.“

Gängige Praxis

Noch immer befestigen etliche Netzbetreiber nach der Glasfaseranschlussdose ein Glasfasermodem (ONT) in den Haushalten, wobei seit 2016 per Gesetz festgelegt worden ist, dass der Endverbraucher die freie Wahl beim Endgerät hat. Zwar weiß die BNetzA davon seit Jahren, unternimmt jedoch nichts dagegen. Ebenso halten sich die Gerätehersteller mit ihrer Kritik zurück, denn schließlich kaufen die Netzbetreiber deren Produkte.

Hilfreiches zum Beitrag:

» Glasfaser-Router | Übersicht und Ratgeber

 

Quellen: Bundesnetzagentur, digitales Fernsehen, Golem
Bild im Artikel: © Glasfaser-Internet.info
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