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24. 07. 2025

Ein neuer Vorschlag zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sieht vor, dass Mieter einen Rechtsanspruch auf Glasfaser bis in die Wohnung bekommen könnten. Damit folgt das Digitalministerium dem europäischen Gigabit Infrastructure Act.

 

Rechtsanspruch auf Glasfaser bis in die Wohnung

Der Glasfaserausbau in Deutschland kommt eher schleppend voran. Die Gründe liegen aber nicht nur bei Bürokratie, den hohen Kosten sowie dem großen Aufwand, sondern oft auch bei den Einwohnern Deutschlands. So kommt es häufig vor, dass Hausbesitzer einen Glasfaseranschluss ablehnen, selbst wenn die Leitung bereits bis vor das Haus führt.

 

Das ist vor allem für Mieter ärgerlich, wenn der Hausbesitzer einem Glasfaseranschluss nicht zustimmt. Hier könnte sich aber bald etwas tun. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger von der CPU plant Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und hat hierfür interessante Eckpunkte in einem entsprechenden Papier vorgelegt, die vielen Mietern helfen können. Demnach sollen sie einen Rechtsanspruch auf Glasfaser bis in die Wohnung erhalten. Wortwörtlich ist von der „Schaffung eines subjektiven Rechts des Endnutzers auf Umsetzung der Ausstattungsverpflichtung gegen den Gebäudeeigentümer“ die Rede. So könnte mehr Bewegung in das Problem kommen, dass viele Häuser zwar bis an die Haustür, aber nicht bis in die Wohnungen mit Glasfaser versorgt sind.

Reaktion auf EU-Vorgaben

Die vorgeschlagenen Änderungen für das TKG basieren auf EU-Vorgaben aus dem Gigabit Infrastructure Act (GIA, Gigabit-Infrastrukturgesetz), die damit umgesetzt und der Netzausbau beschleunigt werden sollen. Im Herbst diesen Jahres will das Digitalministerium einen entsprechenden Referentenentwurf für das TKG-Änderungsgesetz vorlegen, um diese und weitere Ideen auf den Weg zu bringen. Es wird also noch etwas dauern, bis Mieter tatsächlich einen Anspruch auf Glasfaser vom Keller bis in die Wohnung erhalten könnten, ohne dass der Hauseigentümer ein Hindernis darstellt.

 

Allerdings könnte dies auch höhere Kosten für Mieter nach sich ziehen. Vermieter können das Glasfaserbereitstellungsentgelt, das die Telekommunikationsanbieter teils für die Anbindung eines Gebäudes an das Glasfasernetz, an die Mieter weitergeben. Bisher dürfen hier maximal 540 Euro pro Wohneinheit über bis zu fünf Jahre erhoben werden. In Zukunft könnten es bis zu 960 Euro über einen Zeitraum von 16 Jahren sein. Zudem sieht das neue Eckpunktepapier vor, das Neubauten verpflichtend mit Glasfaser ausgestattet werden müssen.

Hilfreiches zum Beitrag:

» Karte zur Glasfaser Verfügbarkeit – jetzt testen
» aktuelle Glasfaser Anbieter im Überblick
» Wird DSL und VDSL bald abgeschaltet?
» Wie ausfallsicher ist ein Glasfaseranschluss?

 

Quelle: Digitalministerium
Bild im Artikel: © Glasfaser-Internet.info
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