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28. 08. 2024

In der aktuellen Pressemitteilung bezieht sich der Branchenverband VATM auf die Ende August 2024 gefällte Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts. VATM begrüße das Urteil, denn es zeige, dass die BNetzA kleinere Netzbetreiber außen vor gelassen hat.

 

Der aktuelle Urteilsspruch des Verwaltungsgerichts bezieht sich auf die Auktion der 5G-Mobilfunkfrequenzen aus dem Jahr 2019. Kläger der Gerichtsverhandlung waren kleinere Mobilfunkanbieter, die wegen der sogenannten Diensteanbieterverpflichtung vor Gericht zogen. Eigentlich hätten die großen Netzbetreiber wie Vodafone, Telefónica und Telekom anderen Mobilfunkanbietern den Zugang zu deren Netzen zu “regulierten Preisen” erlauben sollen. Allerdings brachte das damalige Verkehrsministerium die BNetzA derartig unter Druck, sodass die Konkurrenz auch heutzutage den Kunden höhere Tarife als das bei den großen Netzbetreibern der Fall ist, zur Auswahl stellen können.

Unabhängigkeit der BNetzA im Vordergrund

VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer begrüßte das Urteil des Verwaltungsgerichts mit dem Kommentar: “Das Gericht hat mit seiner gestrigen Urteilsbegründung vor allem die Politik klar in die Schranken gewiesen.” F. Ufer verwies darauf, dass die “politische Einflussnahme” auf die BNetzA als kritisch zu betrachten ist.

 

Um einen fairen Wettbewerb, den zudem die Kläger der Gerichtsverhandlung, nämlich die alternativen Mobilfunkanbieter forderten, zu garantieren, sei dieser vor allem von den Maßnahmen der BNetzA abhängig.

Öffentliches Image der BNetzA angeknackst

Dadurch, dass das Verwaltungsgericht bestätigte, dass das damalige Verkehrsministerium “auf erhebliche Weise” auf die Entscheidungen der BNetzA Einfluss nahm, wirke sich das negativ auf das Image der BNetzA aus. So appellierte F. Ufer, dass sich diese Einflussnahme “nicht mehr wiederholen” sollte. Denn die BNetzA muss im Sinne der Netzbetreiber beziehungsweise der Branche handeln und sei schließlich “nicht der Erfüllungsgehilfe der Politik – weder bei der Frequenzvergabe noch bei Leerrohrentscheidungen”. Einmal verhängte Maßnahmen der BNetzA wirkten sich auf die gesamte TK-Branche aus und sollte sich daher als Schiedsrichter für den fairen Wettbewerb einsetzen.

 

Bezüglich des Breitbandausbaus äußerte sich F. Ufer kritisch gegenüber der Monitoringstelle des Bundesdigitalministeriums zum “strategischen Überbau”. Denn es würde vielmehr dem Wettbewerb der TK-Branche schaden, weil die Unabhängigkeit der BNetzA durch “politische Einflussnahme” nicht immer gegeben ist.

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Quellen: FAZ, VATM
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