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07. 02. 2024

Am 6. Februar 2024 haben EU-Parlament und der Europäische Rat dem Vorschlag der EU-Kommission über die geplante Infrastrukturverordnung zugestimmt. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, welche den Ausbau von Giga-Netzen beschleunigen.

 

EU und Breitbandausbau - wohin geht die Reise?

Die neue Richtlinie wird in einer Zeit genehmigt, wo Politiker sowie Branchenverbände unter anderem eine Vereinfachung der Bauvorschriften fordern. So äußerte die belgische Telekommunikationsministerin Petra de Sutter ihren Unmut: „In Europa könnte der Ausbau von Glasfaser und 5G mit weniger Verwaltung viel einfacher sein.“

Gigabit-Strategie der EU

Bereits 2018 begann die EU damit, elektronische Kommunikation gesondert zu fördern. Unter anderem brachte die EU Richtlinien heraus, um damit staatliche Mittel für die Förderung von Breitbandnetzen zur Verfügung zu stellen. Tatsächlich sponsert die EU den Ausbau von Konnektivitätsnetzen, indem die Programme „Connecting Europe“ (CEF-Digital), „Digitales Europa“ sowie die Initiative „Smart Networks and Services Joint Undertaking“ (SNS JU) gegründet wurden. Das Budget dieser Programme beträgt insgesamt 762,7 Mio. EUR für 2024.

Gigabt Infrastructure Act (GIA)

Die sogenannte Gigabit-Infrastrukturverordnung besteht aus einer Reihe von Maßnahmen, die dem Ausbau von Netzen mit hohen Bandbreiten gewidmet ist. Unter anderem wurde darin festgelegt, den Verwaltungsaufwand sowie die Ausgaben, die durch den Ausbau entstehen, zu reduzieren. Damit soll bis 2030 nämlich die flächendeckende Versorgung von Gigabit-Netzen in allen Gebieten der EU, umgesetzt werden.

 

Zusätzlich sollen Genehmigungsverfahren beim Netzausbau überarbeitet werden, um den Aufwand gering zuhalten. Damit wird implizit festgelegt, dass sich die staatlichen Verwaltungen an die Fristen halten, innerhalb derer sie die Genehmigungen bearbeiten. Dabei soll es Netzbetreibern ermöglicht werden, online alle Informationen abzurufen, die sie für die Planung des Netzausbaus benötigen.

 

Weitere Bestimmungen behandeln die Koordinierung bezüglich des Aufbaus von physischer Infrastruktur wie Leitungsrohre oder Masten, aber auch Bauarbeiten an anderen Infrastrukturen (z. B. Wasserversorgung, Stromnetze). Die Bestimmungen dienen letztlich dazu, die Wiederbenutzung von öffentlicher Infrastruktur und Flächen den Netzbetreibern auf die einfache Art und Weise verfügbar zu machen. Beispielsweise gehört hierbei die Installation von digitalen Netzen auf Hausdächern dazu, was zur Senkung der Kosten für den Ausbau führt.

 

Im GIA wird zusätzlich auf die Ausstattung von Gebäuden eingegangen, um sowohl neue als auch renovierte Häuser mit Glasfaser sowie glasfaserfähiger Infrastruktur zu versorgen. Dies könnte für einen schnellen Ausbau von Breitbandnetzen sorgen.

 

Der GIA sorgt darüber hinaus, dass die Umweltbelastung niedrig gehalten wird. Denn Glasfaser ist dafür bekannt, dass der Netzbetrieb umweltfreundlich abläuft. Zusätzlich verringert die Wiederverwendung von physischer Infrastruktur sowie die bessere Koordinierung von Baumaßnahmen die schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt.

 

Im GIA geht es außerdem darum, die EU-interne Kommunikation (Anrufe sowie SMS vom Heimatland in ein anderes EU-Land) zu regeln, was vor allem Verbrauchern zugutekommt. Denn dadurch sollen die Nutzer bis 2032 vor zu hohen Preisen geschützt werden.

Empfehlungen für die Nationalstaaten

Die Gigabit-Empfehlung, welche von der EU-Kommission am 6. Februar übernommen worden ist, bietet den nationalen Regulierungsbehörden Richtlinien, um damit die Zugangsverpflichtungen für Netzbetreiber mit beträchtlicher Marktmacht auszugestalten. Dies soll einerseits einen fairen Wettbewerb garantieren und andererseits den Ausbau von Gigabit-Netzen unterstützen, indem gewährleistet wird, dass alle Netzbetreiber Zugang zu den bestehenden Netzinfrastrukturen erhalten. Die Empfehlung zeigt überdies auf, wie die nationalen Regulierungsbehörden die Umstellung von Kupfer auf Glasfaser reibungslos realisieren können.

In Aussicht

Das EU-Parlament sowie der EU-Rat müssen die Vereinbarung zum GIA formal annehmen. Die Anwendung der neuen Vorschriften findet 18 Monate nach dem Inkrafttreten in allen Mitgliedsstaaten statt, wobei einige Vorschriften später gelten werden. Die neuen Regeln ersetzen die Richtlinie zur Reduktion der Kosten für den Ausbau der Netze. Darüber hinaus tritt die Gigabit-Empfehlung an die Stelle der Next Generation Access Recommendation (2010), der Nichtdiskriminierung und der Kostenrechnungsmethode (2013).

Hilfreiches zum Beitrag:

» Karte zur Glasfaser Verfügbarkeit

Quellen: EU-Kommission, Süddeutsche Zeitung
Bild im Artikel: © Paylessimages – Fotolia.com
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