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20. 02. 2019

Die Bundesregierung möchte in der laufenden Legislaturperiode 12 Milliarden Euro in den Glasfaserausbau investieren. Nun möchte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Vergaberichtlinien für die Gelder lockern. Seinen Vorstellungen zufolge, sollen Kommunen auch dann Zugriff auf der Fördertöpfe erhalten, wenn vor Ort nur ein einzelner Anbieter schnelles Internet liefert. Dieser Plan dürfte insbesondere auf die Gebiete abzielen, die von der Telekom mit Vectoring und Super-Vectoring versorgt werden.

Fiber to the Curb (FTTC)-Ausbau

Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit bereits oft Pläne für den Ausbau von schnellem Internet gefasst. Die Ziele wurden dabei bisher nicht erreicht. Auch der zuletzt gefasste Entschluss, bis Ende 2018 jeden Haushalt mit mindestens 50 Mbit/s zu versorgen, wurde verfehlt. Das schlussendlich Glasfaser das Ziel ist, hat man derweil erkannt. Bis 2025 sollen alle Einwohner einen entsprechenden Anschluss in ihrer Wohnung haben (FTTH). Um den Ausbau zu unterstützen, stellt der Bund dafür in der laufenden Legislaturperiode einen Fördertopf von 12 Milliarden Euro zur Verfügung. Der größte Anbieter, die Deutsche Telekom, forciert derweil weiterhin den Fiber to the Curb (FTTC)-Ausbau, bei dem die Verteilerkästen mit Glasfaser angebunden werden. Dies bringt das optische Medium zwar näher an die Kunden, allerdings geht die “letzte Meile“ weiterhin über Kupfer. Dies beschränkt das Tempo auf Vectoring oder Super-Vectoring mit maximal 100 beziehungsweise 250 Mbit/s.

Fördergelder nun auch für versorgte Gebiete

Zwar baut die Telekom bereits jetzt echte Glasfaseranschlüsse, wird aber erst ab dem Jahr 2021 auf eine Schlagzahl von 2 Millionen Haushalten pro Jahr kommen. Hier möchte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nun Kommunen die Möglichkeit geben, selber aktiv zu werden, auch wenn bereits ein einzelner Anbieter vor Ort Breitband-Internet anbietet. Einen Bestandsschutz soll es nur in Regionen geben, in denen in den letzten 3 Jahren ausgebaut wurde. Diese Entscheidung würde insbesondere den Bonner Anbieter treffen, der oftmals als alleiniger Anbieter tätig ist. Aber auch Kabelnetzbetreiber dürften in vielen Ortschaften betroffen sein und zusehen müssen, wie Gemeinden den Ausbau mit schnellem Internet selber in die Hand nehmen.

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Quelle: Handelsblatt
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