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09. 11. 2019

BREKO: Nüchterne Halbzeitbilanz zum Glasfaserausbau

von:

Redaktion Glasfaser-Internet.info

Während die Bundesregierung in dieser Woche ihre Halbzeitbilanz der aktuellen Legislaturperiode vorgestellt hat, zieht der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) ebenfalls eine Bilanz. Thema ist der Fortschritt beim Breitbandausbau samt der hierfür notwendigen Rahmenbedingungen.

Glasfaserausbau und Telekommunikationsgesetz

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Glasfaser-Internet in jede Region und in jede Gemeinde zu bringen. Dieses Ziel geht dem BREKO aber nicht weit genug. Das Ziel muss es stattdessen sein, Glasfaser bis mindestens in die Gebäude auszubauen. Übergangstechnologien wie VDSL mit (Super-) Vectoring, die nur auf Glasfaser bis zum „grauen Kasten“ an der Straße setzen, sind laut ihrer Ansicht nicht ausreichend genug für „die beste digitale Infrastruktur für weiteres Wirtschaftswachstum und Wohlstand sowie die digitale Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland“.

 

Eine Grundlage ist hierfür eine Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes, das „unmissverständlich die richtigen Rahmenbedingungen zugunsten direkter Glasfaseranschlüsse vorgeben“ muss. Nur so kann ein flächendeckender Ausbau schnell und effizient umgesetzt werden. Daher ist die Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eines der zentralen Themen, die dringend angegangen werden müssen.

 

In diesem Zuge muss auch die künftige Glasfaserregulierung geregelt werden, um den Glasfaserausbau in Deutschland weiter voranzutreiben. Denn kein Unternehmen, nicht einmal die Deutsche Telekom, wird laut Ansicht von BREKO den Kraftakt des FFTH-Ausbaus in Deutschland alleine stemmen können. Stattdessen müssen Fördergelder effizient genutzt und über eine offene Handelsplattform für Glasfaseranschlüsse verteilt werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Deutsche Telekom ihre Marktmacht bei der Umstellung von Kupfer auf Glasfaser nicht ausnutzt.

Schnelles Internet für alle

Die Bundesregierung hat im ihrem Koalitionsvertrag vorgeschrieben, dass sie für alle „einen rechtlich abgesicherten Anspruch“ auf „schnelles Internet“ schaffen will. Dies soll bis zum 1. Januar 2025 geschehen und „bis zur Mitte der Legislaturperiode“ ausgestaltet sein. Diesen Weg hält BREKO für nicht geeignet, denn alleine die Androhung einer „möglichen Ausbauverpflichtung hat nach Veröffentlichung des Koalitionsvertrags für Investitionsverunsicherung bei den Netzbetreibern gesorgt“.

 

Den Ansatz, Fördermittel nur noch so einsetzen, „dass ausschließlich Ausbauabschnitte förderfähig sind, die mit Glasfasertechnologie ausgebaut werden“, hält der BREKO für grundsätzlich richtig, sieht aber auch hier noch einiges an Verbesserungspotential, wie auf der offiziellen Webseite im Einzelnen nachzulesen ist.

 

Quelle: BREKO
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