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22. 05. 2022

Vodafone muss Niederlagen vor Gericht einstecken. Der in den AGB geregelte Schadensersatz im Falle einer ausbleibenden Geräterückgabe am Vertragsende ist laut Ansicht zweier Gerichte zu hoch.

Mietgeräte keine Neuware

In den AGB von Vodafone, aber sicherlich auch von mehreren anderen Telekommunikationsanbietern, finden sich Klauseln, die die Höhe des Schadensersatzes im Falle einer ausbleibenden Rückgabe von Leihgeräten nach Ende eines Vertrages regelt. Sie beträgt bei Vodafone bis zu 250 Euro.

 

Dies fällt laut Meinung der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen zu hoch aus, die dagegen geklagt haben. Die Landgerichte Düsseldorf und München teilen die Ansicht der Verbraucherschützer, dass als Richtwert für die Bemessung des entstandenen Schadens nicht der Neupreis eines Geräts herangezogen werden dürfe. Denn nach Ablauf der Vertragslaufzeit handele es sich bei dem Mietgerät nicht mehr um Neuware, sondern ein Gebrauchtgerät, das dementsprechend einen geringeren Wert aufweist.

Signalwirkung für andere

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die Vodafone GmbH ist bereits rechtskräftig. Gegen die Entscheidung des Landgerichts München legte die Vodafone Kabel Deutschland GmbH hingegen Rechtsmittel ein – die Rechtskräftigkeit des Urteils steht damit noch aus. Möglichweise haben die aktuellen Gerichtsurteile auch Signalwirkungen für andere Anbieter und ihre Verträge.

 

Zudem hat Vodafone gemeinsam mit Deutsche Glasfaser auch schon wegen Verstoßes gegen die Gerätefreiheit Ärger mit der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen. Hier wurden beide Anbieter abgemahnt.

Quelle: Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen
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