« News Übersicht
07. 08. 2018

Seit 2016 haben Provider die Möglichkeit, bei Erdarbeiten ihre Glasfaser ohne Beteiligung an den Kosten mit einzuziehen. Die Telekom hat hiervon rege Gebrauch gemacht. Dies zum Leidwesen anderer Provider, die durch dieses Vorgehen ungeplante Konkurrenz bekommen haben. Dies soll nun gesetzlich geändert werden.

Telekom als Nutznießer des Überbaus

Unter der Regie von Alexander Dobrindt (CSU) entstand 2016 das DigiNetz Gesetz. Dieses regelt unter anderem, dass bei Erdarbeiten die am Markt agierenden Provider ihre Glasfaser kostenlos mitverlegen können.

 

Der Gesetzgeber wollte auf diesem Weg den Ausbau von Breitband-Internet forcieren, denn auf diese Weise bleiben den Providern die sehr kostspieligen Erdarbeiten erspart. Gedacht war diese Mitnutzung z.B. bei der Sanierung von Abwasserrohren. Die Deutsche Telekom interpretierte diese Einladung jedoch viel weitläufiger. Sie nutzte diese Möglichkeit auch dann, wenn sie damit in direkter Konkurrenz zu Breitbandprojekten traten. Dies traf unter anderem Stadtwerke, welche in Eigenregie lediglich Glasfaser verlegte, um nicht erschlossene Gebiete zu versorgen.

Provider als leidtragende des Überbaus durch die Telekom

Bei der Erschließung neuer Regionen wird vorab evaluiert, ob sich die Investition lohnt. Hierzu gehört insbesondere, dass geprüft wird, wie hoch das Kundeninteresse ist. Basierend auf den zu erwartenden Gewinn, werden die notwendigen Erdarbeiten in Auftrag gegeben um die Glasfaser zu verlegen. Die Deutsche Telekom ließ dann im Rahmen der fremden Arbeiten ihre Leitungen gleich mitverlegen. Dieser sogenannte Überbau führt dazu, dass die Rechnung des ursprünglichen Auftraggebers nicht mehr aufging. Die Telekom ist durch dieses Vorgehen in einer Region präsent, welche sie aus finanziellen Gründen selber nicht erschlossen hätte. Der Anbieter, der die Erdarbeiten in Auftrag gegeben hat, muss also die vollen Kosten tragen und zusätzlich mit den Mindereinnahmen leben, da die Telekom auch entsprechende Kundenverträge abschließt.

Gesetzesänderung soll Überbau verbieten

Der Gesetzgeber möchte nun gegensteuern und den Überbau gesetzlich untersagen. Die Novelle zur Änderung liegt bereits vor. Die neu eingeführte Unzumutbarkeitsklausel sieht vor, dass der Überbau nicht mehr erlaubt ist.

 

Die Unzumutbarkeitsklausel wurde jedoch eingeschränkt und greift nicht, wenn bei den Arbeiten öffentliche Gelder involviert sind. Die Definition dessen, was öffentliche Gelder sind, greift allerdings sehr weit. Betroffen wären hier auch Stadtwerke, welche wie üblich teilweise oder gänzlich in öffentlicher Hand sind. In diesem Fall könnte die Telekom ihrer Praxis weiter nachgehen.

Telekom gegen Gesetzesänderung

Die Deutsche Telekom stellt sich natürlich gegen die geplante Gesetzesänderung. Aus ihrer Sicht würde der nun 20 jährige freie Wettbewerb behindert. Ferner würden hierdurch Gebietsmonopole nicht nur geduldet, sondern sogar forciert.

Hilfreiches zum Beitrag:

» Glasfaser Ausbau
» Fiber to the home

Quelle: https://netzpolitik.org/2018/gesetzentwurf-verkehrsministerium-will-telekom-schmutzige-tricks-bei-glasfaserausbau-verbieten/
Hier klicken zum bewerten
[Total: 0 Durchschnitt: 0]
Günstige Glasfaser-Tarife > 100 MBit/s

Jetzt mit Fiber-Internet superschnell surfen und Geld sparen. 1000 MBit/s schon ab 39.99 €
monaltich sichern. Hier jetzt den passenden Tarif finden!



Was denken Sie zu diesem Thema?

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Tipp:

Vor der Freischaltung der Kommentare, werden diese von uns noch moderiert. Beiträge welche beleidigen/verleumden oder lediglich zu Werbezwecken erfolgen, können leider nicht freigeschaltet werden.


Sei der Erste, der seine Meinung zu diesem Thema teilt!