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09. 11. 2021

Das neue Telekommunikationsgesetz bietet verschiedene Vorteile für Mobilfunk- und Internetkunden. Ab dem 1. Dezember wird vor allem das Kündigen von Verträgen einfacher.

Neues Telekommunikationsgesetz

Ab dem 1. Dezember tritt ein neues Telekommunikationsgesetz in Kraft. Dieses bringt eine Reihe von Verbesserungen für Kunden mit Handy,- Internet- oder Festnetzverträgen mit sich. „Schuld“ lautet die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes, die unter dem etwas sperrigen Namen Telekommunikationsmodernisierungsgesetz Anfang Dezember in Kraft tritt. Der Name klingt zwar aus Sicht von Verbrauchern erst einmal etwas abschreckend, bringt ihnen allerdings im Umgang mit den Anbietern verschiedene Vorteile ein.

 

Am wichtigsten für Verbraucher mit Verträgen für Handy oder Festnetz ist die Tatsache, dass sich diese nicht mehr automatisch um ein Jahr verlängern dürfen. Dies war bisher meist der Fall, wenn ein z. B. über 24 Monate laufender Vertrag nicht fristgemäß gekündigt wurde. Dank der neuen Regelung, entsteht in Zukunft nach Ende einer vertraglich festgeschriebenen Laufzeit ein unbeschränkter Vertrag. Somit können Kunden diesen dann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Das gilt laut Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) auch rückwirkend für bereits vor Wirksamkeit des Gesetzes abgeschlossene Verträge.

Weitere Vorteile für Kunden

Zudem führt das neue Gesetz weitere Neuerungen rund um Verträge für Mobilfunk oder Festnetz ein. Zwar können Änderungen an den Konditionen eines Vertrags einseitig vom Anbieter vorgenommen werden. Allerdings steht Verbrauchen in solch einem Fall dann ein fristloses Kündigungsrecht zur Verfügung. So können Kunden problemlos reagieren, wenn diese Änderungen zu ihrem Nachteil sind. Über Änderungen müssen die Anbieter rechtzeitig schriftlich informieren.

 

Ebenfalls positiv für Kunden ist, dass Provider ihre Kunden mit einem laufenden Vertrag künftig mindestens einmal pro Jahr über bessere Alternativ-Tarife informieren müssen. Hierzu werden die Anbieter vom Gesetz verpflichtet. So soll verhindert werden, dass Bestandskunden in veralteten Tarifen verbleiben und zu viel bezahlen. Außerdem sind über das Telefon besprochene Verträge ab 1. Dezember nicht mehr ohne schriftliche Bestätigung gültig. Diese muss auch eine Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten.

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Quelle: Giga
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