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16. 09. 2022

Breitbandverein ANGA gegen das neue Sonderkündigungsrecht

von:

Redaktion Glasfaser-Internet.info

Der Hamburger Netzbetreiber willy.tel hat gegen das neue Sonderkündigungsrecht Klage eingereicht. Unterstützung erhält dieser von ANGA, der das Sonderkündigungsrecht als verfassungswidrig ansieht.

Keine Entschädigung

Das in Hamburg ansässige Unternehmen willy.tel baut zwar seit längerem das Glasfasernetz aus, indem es den Ausbau durch langfristige Verträge mit den Vermietern absichert. Allerdings sieht willy.tel seine Investitionen in Gefahr. Denn das am 1. Dezember 2021 wirksam gewordene Telekommunikationsgesetz § 230 Abs. 5 sieht vor, dass vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossene Verträge zwischen Vermieter und Netzbetreiber, nicht vor dem 1. Juli 2024 gekündigt werden können. Die Vermieter brauchen weder eine Kündigungsfrist einzuhalten noch einen Schadensersatz an den Netzbetreiber zu zahlen. Dieses neue Telekommunikationsgesetz geht mit der Gesetzesänderung § 2 Satz 1 Nr. 15 b einher, bei der Vermieter bei bestehenden Breitbandnetzen die Kosten nicht mehr auf die Mieter abwälzen können.

Verfassungsbeschwerde

Willy.tel – Mitglied des Breitbandvereins ANGA – hat gegen dieses Sonderkündigungsrecht Verfassungsbeschwerde eingelegt, indem es sich Unterstützung vom Breitbandverein ANGA holt. Denn durch das Kündigungsrecht bleiben Netzbetreiber auf ihren Kosten sitzen. Darüber hinaus gefährdet das neue Telekommunikationsgesetz die Fortsetzung des Glasfaserausbaus.

Quelle: ANGA
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