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12. 10. 2021

Die Bundesnetzagentur in Bonn will durch eine „Regulierung light“ den Glasfaserausbau in Deutschland beschleunigen. Ein Anfang der Woche veröffentlichter Entscheidungsentwurf gibt Antworten über die künftigen Rahmenbedingungen für Telekommunikationsunternehmen und deren Zugang zur „letzten Meile“ der Telekom.

Bundesnetzagentur legt Entscheidungsentwurf vor

Die Bundesnetzagentur in Bonn hat am Montag einen Entscheidungsentwurf veröffentlicht. Dieser thematisiert die künftigen Rahmenbedingungen für den Zugang von Telekommunikationsunternehmen zur Teilnehmeranschlussleitung der Telekom, also der sogenannten „letzten Meile“. Hierbei will man anders vorgehen als in der Vergangenheit, als beim Kupfernetz der Telekom im Voraus reguliert wurde. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, fordert einen Paradigmenwechsel in der Regierung und betont: „Die Bundesnetzagentur stellt Weichen für einen beschleunigten Glasfaserausbau in Deutschland“.

 

Durch den Abbau von Regulierung sollen die Unternehmen und der Ausbau profitieren. Die Bundesnetzagentur erhofft sich, dass die Telekom und andere Wettbwerber noch mehr in den Ausbau der Glasfaserausbau investieren werden. „Dies ist ein großer Schritt und für die Telekom das Signal, zügig ihr Glasfasernetz auszubauen. Im Gegenzug muss sie Wettbewerbern die Nutzung ihres Glasfasernetzes zu gleichen Bedingungen anbieten wie ihrem eigenen Vertrieb. Nur für den Fall eines wettbewerbsfeindlichen Missbrauchs behält sich die Bundesnetzagentur ein Eingriffsrecht vor“, führt der Präsident der Bundesnetzagentur aus. „Diese Rückführung der Regulierung ist ein Paradigmenwechsel, der zeigt, dass die Bundesnetzagentur flexibel und innovativ auf neue Marktentwicklungen reagiert“, so Homann.

„Regulierung light“

Die Bundesnetzagentur will sich bei den Glasfasernetzen zurückhalten und spricht von einer „Regulierung light“. So soll ein Eingriff nur bei Auffälligkeiten erfolgen und die Entgelte, die andere Telekommunikationsanbieter für den Zugang zu den Glasfaser-Netzen der Telekom an den Konzern zahlen müssen, überprüft werden. Eine Vorab-Kontrolle soll es nach den aktuellen Planungen nicht mehr geben. Als Gegenleistung muss die Telekom dem Wettbwerb einen diskriminierungsfreien Zugang zu ihren schnellen Netzen gewähren. So sollen andere Anbieter zu den gleichen System- und Prozessbedingungen wie die Telekom selbst Zugriff bekommen. Ebenfalls geregelt ist ein erweiterter Leerrohrzugang.

 

Der Branchenverband VATM sieht in dem Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur ein positives Signal. „Sofern Diskriminierungen und Wettbewerbsverwerfungen auftreten sollten, muss die Bundesnetzagentur jedoch unter Beweis stellen, dass sie zu zügigen wettbewerbssichernden Reaktionen in der Lage ist. Ein ‚Erfahrungen sammeln‘ mit einem neuen Regulierungsregime darf bei Rückschlägen nicht zu Lasten der Wettbewerber erfolgen. Diese benötigen Planungs- und Rechtssicherheit für den Glasfaserausbau, der auf Hochtouren läuft und noch viele Jahre anhalten wird“, so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

Hilfreiches zum Beitrag:

» Karte zur Glasfaser Verfügbarkeit
» Glasfaser Ausbau der Deutschen Telekom

Quelle: Bundesnetzagentur
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