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19. 09. 2022

Trotz Grundsatzurteil des BGH, weigern sich ARD und arte weiterhin, das Entspeiseentgelt an die Kabelnetzbetreiber zu zahlen. Die DNMG rüstet sich nun im Streit mit den öffentlich-rechtlichen Sendern.

Lösung mit ZDF

Erst vor kurzem hatte der BGH der Deut­schen Netz­mar­keting (DNMG) in ihrer Klage gegen das ZDF zu den Einspei­seent­gelten recht gegeben. Wie DNMG-Geschäfts­führer Ingo Schu­chert auf dem Breit­band­kon­gress des Kabel­ver­bands FRK erklärte, stehe nun endlich eine Eini­gung mit dem ZDF unmittelbar bevor. Zuvor hatte es zwölf Jahre lang einen gerichtlichen Streit mit dem öffent­lich-recht­lichen Sender gegeben. „Unsere Mitglieder erhalten demnächst Post, wie der Rechts­streit beendet werden und sie vom ZDF Einspei­seent­gelte erhalten können“, sagte Schu­chert in Leipzig. Alle Kabel­netz­betreiber, die eine Verbrei­tung des Senders in ihren Netzen belegen können, können rück­wir­kend bis zum Jahr 2010 Entgelte vom ZDF verlangen.

 

Ein Ende der Streitigkeiten für die DNMG ist damit aber noch nicht beendet. Denn auch mit ARD und arte gibt es Diskussionsbedarf. Trotz des Grund­satz­urteil des BGH darüber, dass jede Wohn­ein­heit gleich zu behan­deln ist, sind laut Schu­chert ARD und arte weiterhin anderer Meinung. Sie vertreten den Standpunkt, dass sie das Urteil nichts angehen würde. Da die öffent­lich-recht­lichen Rund­funk­anstalten Voda­fone entsprechende Einspei­seent­gelte bezahlen, müssten sie dies laut BGH auch an alle anderen Kabel­netz­betrei­bern tun.

Der Streit geht weiter

Nun hofft man, dass eine Einigung mit den anderen beiden öffentlich-rechtlichen Sendern ART und arte schneller geht und ohne gerichtliche Streitigkeiten gefunden werden kann. Beim ZDF sei man inzwischen einsichtig, dass es zulange nur anwaltlichen Austausch, statt das direkte Gespräch mit der DNMG gab. Ob es zu einer Einigung mit ARD und arte kommt, bleibt abzuwarten. „Wir bereiten Muster­kla­geschriften vor“, sagte er auf dem FRK-Breit­band­kon­gress. „Wir streiten weiter!“, versprach er seinen Mitglie­dern.

 

Die DNMG vertritt ca. 220 Kabel­netz­betreiber. Deren Reich­weite von rund 5,7 Millionen Haus­halten nutzen derzeit 25 Sender-, Dienste- und Platt­form­betreiber wie etwa Sky, Tele 5 oder Zattoo. Die Unternehmen schließen hierfür mit der DNMG entsprechende Verträge ab und zahlen für die Reich­weite ein Entgelt. Dieses wiederum schüttet die DNMG dann an die Netz­betreiber aus. Die öffent­lich-recht­lichen Sender verweigern bisher aber eben diese Zahlung solcher Einspei­seent­gelte.

Quelle: Teltarif, Artikel „Kabelnetzbetreiber wollen Geld von ARD und arte“ vom 16.09.2022
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