Trotz Grundsatzurteil des BGH, weigern sich ARD und arte weiterhin, das Entspeiseentgelt an die Kabelnetzbetreiber zu zahlen. Die DNMG rüstet sich nun im Streit mit den öffentlich-rechtlichen Sendern.
Lösung mit ZDF
Erst vor kurzem hatte der BGH der Deutschen Netzmarketing (DNMG) in ihrer Klage gegen das ZDF zu den Einspeiseentgelten recht gegeben. Wie DNMG-Geschäftsführer Ingo Schuchert auf dem Breitbandkongress des Kabelverbands FRK erklärte, stehe nun endlich eine Einigung mit dem ZDF unmittelbar bevor. Zuvor hatte es zwölf Jahre lang einen gerichtlichen Streit mit dem öffentlich-rechtlichen Sender gegeben. „Unsere Mitglieder erhalten demnächst Post, wie der Rechtsstreit beendet werden und sie vom ZDF Einspeiseentgelte erhalten können“, sagte Schuchert in Leipzig. Alle Kabelnetzbetreiber, die eine Verbreitung des Senders in ihren Netzen belegen können, können rückwirkend bis zum Jahr 2010 Entgelte vom ZDF verlangen.
Ein Ende der Streitigkeiten für die DNMG ist damit aber noch nicht beendet. Denn auch mit ARD und arte gibt es Diskussionsbedarf. Trotz des Grundsatzurteil des BGH darüber, dass jede Wohneinheit gleich zu behandeln ist, sind laut Schuchert ARD und arte weiterhin anderer Meinung. Sie vertreten den Standpunkt, dass sie das Urteil nichts angehen würde. Da die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Vodafone entsprechende Einspeiseentgelte bezahlen, müssten sie dies laut BGH auch an alle anderen Kabelnetzbetreibern tun.
Der Streit geht weiter
Nun hofft man, dass eine Einigung mit den anderen beiden öffentlich-rechtlichen Sendern ART und arte schneller geht und ohne gerichtliche Streitigkeiten gefunden werden kann. Beim ZDF sei man inzwischen einsichtig, dass es zulange nur anwaltlichen Austausch, statt das direkte Gespräch mit der DNMG gab. Ob es zu einer Einigung mit ARD und arte kommt, bleibt abzuwarten. „Wir bereiten Musterklageschriften vor“, sagte er auf dem FRK-Breitbandkongress. „Wir streiten weiter!“, versprach er seinen Mitgliedern.
Die DNMG vertritt ca. 220 Kabelnetzbetreiber. Deren Reichweite von rund 5,7 Millionen Haushalten nutzen derzeit 25 Sender-, Dienste- und Plattformbetreiber wie etwa Sky, Tele 5 oder Zattoo. Die Unternehmen schließen hierfür mit der DNMG entsprechende Verträge ab und zahlen für die Reichweite ein Entgelt. Dieses wiederum schüttet die DNMG dann an die Netzbetreiber aus. Die öffentlich-rechtlichen Sender verweigern bisher aber eben diese Zahlung solcher Einspeiseentgelte.
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