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22. 04. 2021

Gigabit-Ausbau: Wird der Kundenschutz zum Problem?

von:

Redaktion Glasfaser-Internet.info

Heute, am 22. April 2021, beschließt der Bundestag den Entwurf des TK-Modernisierungsgesetzes. Für den weiteren Ausbau des Glasfasernetzes ist vor allem die Frage nach den Mindestvertragslaufzeiten von großer Bedeutung. Das Parlament setzte sich für ein diversifiziertes Angebot für die Kunden ein. Allerdings bleibt es wohl auch zukünftig dabei, dass 24-Monatsverträge ohne wesentliche Einschränkungen möglich sein sollen.

 

Thomas Braun, Präsident der ANGA, erklärt dazu: „Der Gesetzgeber hat hier eine Lösung gefunden, die sowohl Kunden- als auch Anbieterinteressen berücksichtigt. Kunden erhalten künftig vor Vertragsschluss ein Angebot für einen 12-Monatsvertrag, so dass sie informiert entscheiden können. Die von der Regierung vorgeschlagene Verpflichtung, für jeden 24-Monatsvertrag ein Vertragsangebot über die gleiche Leistung mit einer einjährigen Laufzeit anzubieten, konnte sich dagegen nicht durchsetzen. Das begrüßen wir sehr.“

Optimierte Mieterrechte: Mietrechtliche Umlagefähigkeit begrenzt

Zwar konnte der Bundestag sich nicht für diversifiziertere Vertragsangebote für die Kunden stark machen, doch gibt es eine Änderung in Bezug auf die mietrechtliche Umlagefähigkeit von Beitband-Inhausnetzen. Bis jetzt konnten die Hauseigentümer und Netzbetreiber die Mehrkosten für den Ausbau und die Aufrüstung der Breitbandnetze mietrechtlich umlegen. Allerdings soll diese Möglichkeit in Zukunft nur noch beschränkt zur Verfügung stehen und von Laufzeiten und Gesamtbetrag abhängig sein.

 

Braun erklärt, dass der Glasfaserausbau auch ohne die mietrechtliche Umlagefähigkeit auf Kosten der Mieter wirtschaftlich attraktiv sein sollte: „Jetzt muss die Praxis zeigen, ob diese Regelung tatsächlich Anreize für einen Ausbau schaffen kann.“

Glasfaserausbau in Gefahr?

Den Mietern wird nun ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht im Rahmen einer Übergangsfrist für Bestandsnetze bis Mitte 2024 eingeräumt. Braun befürchtet, dass das Sonderkündigungsrecht die Verträge mit langer Laufzeit gefährden könnten. Ferner könnte so der Ausbau und die Versorgung der Wohneinheiten gefährdet werden. Dazu Braun:
„Das Kündigungsrecht ist eine einseitige Lastenverlagerung auf die Netzbetreiber, für die es keinen Anlass gibt und die dem Grundsatz fairer Bedingungen zwischen Vertragspartnern zuwiderläuft.“

 

Zu den geänderten Umlagerechten kommen nun auch Informationspflichten für die Netzbetreiber hinzu. Für Braun ist klar, dass dies den Gigabit-Ausbau in Deutschland hemmen wird und so eben nicht die gewünschte Highspeed-Optimierung stattfinden kann.

Quelle: ANGA
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